Zusatzleistungen

Zusatzleistungen in der Gynäkologie

Auf Wunsch führen wir für Selbstzahlerinnen auch Untersuchungen durch, die über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen (Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL):

Kontrovers diskutiert wird der Nutzen – im Sinne eines Überlebensvorteils – des gynäkologischen Ultraschalls im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung. Dies hat damit zu tun, dass es bei solchen Untersuchungen auch Befunde gibt, die keiner weiteren Therapie bedürfen, Patientinnen jedoch beunruhigen oder gar zu einer unnötigen Operation führen können.  Wir stellen Ihnen hier die verschiedenen Möglichkeiten vor, die wir auch in unserer Praxis durchführen. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie, ob eine Untersuchung bei Ihnen sinnvoll sein kann.

Beurteilung der Gebärmutter

Die Ultraschalluntersuchung erlaubt eine Beurteilung möglicher Veränderungen der Muskelschicht der Gebärmutter und kann größere Unregelmäßigkeiten der Gebärmutterschleimhaut aufzeigen. Insbesondere nach den Wechseljahren hat der vaginale Ultraschall einen Stellenwert bei der Beurteilung der Gebärmutterschleimhaut.

Beurteilung der Eierstöcke

Bösartige Tumore der Eierstöcke verursachen oft erst im Spätstadium Beschwerden. Durch die späte Entdeckung verschlechtern sich die Heilungschancen. Wünschenswert wäre eine wirksame Früherkennung. Auch wenn diese nicht sicher gelingt, zeigen Erkenntnisse einer Studiengruppe aus Leuwen, Belgien, dass erfahrene Mediziner bei einer Untersuchung mit hochauflösendem Ultraschall mit recht großer Genauigkeit zwischen harmlosen und abklärungswürdigen Befunden unterscheiden können

Brustultraschall

Brustkrebserkrankungen in der Bevölkerung haben in den letzten Jahren zugenommen, sodass derzeit ca. jede achte Frau davon betroffen ist. Gleichzeitig haben eine verbesserte Früherkennung und moderne Behandlungsmethoden die Therapien erfolgreicher gemacht. Nach fünf Jahren leben noch deutlich über 80 % aller Betroffenen. Junge Frauen erkranken selten an Brustkrebs. Ab 40 Jahren steigt die Erkrankungshäufigkeit an, ab 50 Jahren deutlich, ab 70 Jahren sinkt sie wieder ab. Die gesetzliche Vorsorge umfasst die Röntgenuntersuchung der Brust (Mammografie) zwischen 50 und 69 Jahren.

Die Tastuntersuchung ist eine gute Methode, größere Auffälligkeiten der Brust oder der dazugehörigen Lymphknoten zu erkennen. Kleinere Auffälligkeiten sind jedoch nicht gut tastbar und lassen sich besser und ohne Strahlenbelastung durch Ultraschall erkennen. Eine Ultraschalluntersuchung der Brust (Mammasonografie) bietet bei sehr dichtem Brustgewebe Vorteile gegenüber der Mammografie. Sie kann ab 40 Jahren, in manchen Fällen auch früher sinnvoll sein.

Warum ist die Mammasonografie zur Vorsorge dann keine Kassenleistung? Die wissenschaftliche Datenlage erlaubt derzeit mangels Studien keine Empfehlung. Der Schaden einer möglichen Überdiagnostik durch ggf. unnötige Sorgen oder weiterführende Untersuchungen bei harmlosen und/oder unklaren Befunden sollte in Relation zum Nutzen gesetzt werden.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung oder weitere Aufklärung wünschen.

Pap und HPV-Test

Auf Wunsch machen wir wie bisher jährlich einen Zellabstrich auf veränderte Zellen am Gebärmutterhals (= Abstrich nach Papanicolaou) mit oder ohne Abstrich auf Humane Papillomaviren. Auch bei Patientinnen, deren Gebärmutter entfernt ist, kann ein Abstrich sinnvoll sein und auf Wunsch durchgeführt werden.

Bei begründetem Verdacht auf eine entsprechende Erkrankung werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten müssen die Kosten selbst übernommen werden. Gerne berate ich Sie, welche Untersuchungen in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Kosten für Verhütungsmittel werden bis zum 22. Geburtstag je nach Verhütungsmittel und Alter der Patientin ganz oder teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Verhütung

Urinuntersuchung auf Chlamydien . Diese erfasst aber nur einen Teil der Erkrankten, da nicht jede Chlamydieninfektion mit einer Infektion der ableitenden Harnwege einhergeht. Gerne führen wir auf Wunsch stattdessen die empfindlichere Untersuchung mit einem Abstrich aus dem Gebärmutterhals durch.
Da das mittlere Erkrankungsalter bei Chlamydien-Infektionen bei 26 Jahren liegt und viele Frauen zu diesem Zeitpunkt mit ihrer Familienplanung noch gar nicht begonnen haben, bieten wir Ihnen diese Untersuchung nach dem 25. Geburtstag an.

Infektionen

Bei Patientinnen mit unerfülltem Kinderwunsch kann eine Untersuchung auf Chlamydien-Antikörper sinnvoll sein, um Risiken für eine Eileiterveränderung abzuschätzen. In der Schwangerschaft können auf Wunsch Antikörperbestimmungen durchgeführt werden für Zytomegalie, Toxoplasmose, Listerien und Ringelröteln.

Humane Papillomaviren (nach dem 17. Lebensjahr)

gegen Hepatitis B – Eine Ansteckung mit Hepatitis B kann über Blut oder Schleimhautkontakt erfolgen. Während der Geburt kann das Virus auch auf das Neugeborene übergehen. Vor einer geplanten Schwangerschaft empfehlen wir deshalb die Vervollständigung des Impfschutzes.

Medizinisch sinnvolle Hormonbestimmungen übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Auf Wunsch können zusätzliche Untersuchungen erfolgen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich

Laboruntersuchungen übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit die Krankenkasse. Wünschen Sie eine Überprüfung bestimmter Organe oder Stoffwechselwege als Vorsorgeleistung, führen wir die entsprechenden Untersuchungen als Selbstzahlerleistung durch. Bei der Auswahl der sinnvollen Blutuntersuchungen helfen wir Ihnen gerne.

Hepatitis B

In Baden-Württemberg werden die Kosten von den meisten gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Zusatzleistungen in der Schwangerschaft

Auf Wunsch führen wir für Selbstzahlerinnen auch Untersuchungen durch, die über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen (Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL):

Erweiterter Blutzucker-Belastungstest (75g-oGTT)

Die Mutterschaftsrichtlinie legt zur Diagnostik eines Schwangerschaftsdiabetes ein zweistufiges Vorgehen fest: Zunächst wird unabhängig von Tageszeit und Nahrungsaufnahme ein sogenannter Screeningtest (50-g-oGTT) durchgeführt, bei dem Sie 50 g Glucoselösung trinken. Eine Stunde später wird in Ihnen Venenblut abgenommen zur Bestimmung des Blutglucosegehalts. Bei Auffälligkeit folgt einige Tage später ein erweiterter Blutzuckertest als Diagnostiktest (75­g-oGTT).
Dieses Vorgehen widerspricht den Empfehlungen der Fachgesellschaften. Dabei ist die Datenlage auf deren Seite: Fast ein Drittel der betroffenen Frauen wird mit dem einfachen Test nicht erkannt. Gerne beraten wir Sie hierzu und führen auf Wunsch direkt den erweiterten Test durch.

Ultraschalluntersuchungen

Gesetzlich sind drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen. Sollten Sie ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis haben und zusätzliche Ultraschallkontrollen wünschen, sprechen Sie uns bitte an.

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sind nach heutigem Wissensstand sicher. Die aktuelle Strahlenschutzverordnung empfiehlt jedoch, auf nicht notwendige Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zu verzichten.

Labordiagnostik

Bei ungefähr jeder fünften Frau ist die Scheide mit Streptokokken besiedelt. In seltenen Fällen kann es während der Geburt zu einer folgenschweren Infektion des Kindes kommen. Bei Nachweis von Streptokokken in der Scheide kann während der Geburt ein Antibiotikum verabreicht werden, das das Infektionsrisiko für Ihr Kind senkt.

In der gültigen Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe wird zu einem Screening aller Schwangeren in der 36. Schwangerschaftswoche geraten. Derzeit ist ein solches Screening aber nicht Teil der Mutterschaftsrichtlinien und daher auch keine Kassenleistung. Nur bei bestimmten Risikokonstellationen wird der Test als Kassenleistung durchgeführt, z. B. bei Frauen, die vor der 37. Woche entbinden, bei einem Blasensprung viele Stunden vor der eigentlichen Geburt oder bei vorangegangenen Schwangerschaften mit erkrankten Kindern.

Zytomegalie-Viren gehören zur Gruppe der Herpesviren. In Deutschland ist ca. die Hälfte der Schwangeren nicht vor einer CMV-Infektion geschützt. Eine CMV-Erstinfektion während der Schwangerschaft stellt besonders im ersten Schwangerschaftsdrittel ein hohes Risiko für das Kind dar. Sie kann zu schweren dauerhaften Schäden an Gehör und Gehirn führen und das Wachstum verzögern. Da diese Schäden teilweise erst nach Jahren symptomatisch werden, sind regelmäßige Hörtests im Verlauf sinnvoll.

Kinderärztliche Fachgesellschaften empfehlen werdenden Müttern, möglichst vor Schwangerschaftsbeginn ihren CMV-Antikörperstatus bestimmen zu lassen. Wenn Sie nämlich bereits eine Infektion hatten, schützen die gebildeten Antikörper Sie und damit auch das ungeborene Kind vor einer erneuten Infektion. Derzeit hat die Empfehlung jedoch noch keinen Eingang in die Mutterschaftsrichtlinie gefunden, sodass die Krankenkassen den Test nicht bezahlen. Sofern Sie keinen Schutz vor einer CMV-Infektion haben, können Sie sich mit Hygienemaßnahmen gut schützen. Bei Bedarf können alle 8–10 Wochen erneute Antikörperuntersuchungen erfolgen.

Wie können Sie sich vor einer CMV-Infektion schützen?

Eine Ansteckung mit CMV-Viren erfolgt in erster Linie über den Kontakt mit nicht symptomatischen kleinen Kindern, z. B. beim Windelwechseln, Waschen, Füttern, Tränenabwischen, Naseputzen und bei Kontakt mit Spielzeug, das in den Mund genommen wurde. Nach solchen Kontakten sollte eine gründliche Händehygiene durchgeführt werden. Im privaten Bereich ist dafür das Waschen mit Wasser und Seife die erste Wahl.

Küssen auf den Mund sollte unterbleiben, da auch hierdurch das Virus übertragen werden kann. Geschirr, Besteck, Zahnbürsten, Handtücher und Waschlappen sollten nicht gemeinsam benutzt werden.

Diese an sich harmlose Infektion wird durch nicht ausreichend erhitztes Fleisch oder durch Katzenkot übertragen. Wenn Sie die Krankheit bereits hatten, finden sich entsprechende Antikörper im Blut. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft sollte unbedingt vermieden werden, da sie zu schweren Schäden an Augen und Gehirn des Kindes führen kann. Die Krankenkasse übernimmt einen Toxoplasmose-Test nur bei begründetem Verdacht, ansonsten müssen Sie ihn selbst zahlen.

Listerien sind an sich harmlose Bakterien, die jedoch bei einer Infektion in der Schwangerschaft für das Kind gefährlich werden können. Die gute Nachricht: Eine Infektion mit Listerien ist selten.

Der beste Schutz vor einer Listeriose ist ein überlegter Umgang mit Lebensmitteln. Schwangere sollten Nahrungsmittel vermeiden, die mit Listerien kontaminiert sein könnten: nicht pasteurisierte Milchprodukte, Weichkäse, rohe Gemüse, fertig zubereitetes Fleisch und Salate, tiefgefrorene Fleischaufstriche oder geräucherten Seefisch. Trennen Sie insbesondere ungekochtes Fleisch von anderen Gegenständen während der Vorbereitung und waschen Sie Hände, Geschirr und Schneidebretter nach dem Umgang mit ungekochten Lebensmitteln.

Eine Listerien-Infektion äußert sich meist in unspezifischen grippeähnlichen Symptomen. Es ist gut möglich, dass Sie bereits eine unbemerkte Infektion hatten und immun sind gegen eine erneute Erkrankung. Das kann mittels einer Antikörper-Bestimmung festgestellt werden, deren Kosten die Krankenkasse jedoch nicht übernimmt.

Diese an sich harmlose Erkrankung wird durch das Parvovirus B19 hervorgerufen. In der Schwangerschaft kann das ungeborene Kind durch das Virus Schädigungen erfahren. Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht für Menschen, die viel Umgang mit Kindern haben. Es ist schwierig, sich vor einer Ansteckung zu schützen, da Erkrankte bereits 1–2 Wochen vor dem Auftreten von Symptomen ansteckend sind. Mittels einer Blutuntersuchung kann auf Wunsch festgestellt werden, ob Sie bereits gegen das Virus geschützt sind.

Sollten Sie den Verdacht auf eine Erkrankung haben, übernimmt die Krankenkasse die Untersuchungskosten.

Eine Schilddrüsenunterfunktion in der Schwangerschaft gefährdet die spätere Intelligenz Ihres Kindes. Daher ist es sinnvoll, Ihre Schilddrüsenfunktion zu Beginn der Schwangerschaft zu überprüfen. TSH ist die Abkürzung für „Thyreoidea stimulierendes Hormon“, also „Schilddrüse stimulierendes Hormon“. Ist der Wert erhöht, könnte eine Unterfunktion vorliegen.

Für diesen Test genügt es, der Mutter Blut abzunehmen. Er nutzt die Tatsache, dass Bruchstücke des embryonalen Erbguts im mütterlichen Blut zirkulieren. Diese werden systematisch aufbereitet und der weiteren Diagnostik zugeführt. Mit einem sehr komplexen Analyseverfahren lässt sich erkennen, ob die Anzahl der Chromosomen 21, 13, 18, X und Y gestört ist. Trisomien erkennen die Tests meistens sehr gut, bei Störungen der Geschlechtschromosomen sind Fehlbestimmungen häufiger. Deshalb ist bei auffälligem NIPT-Befund für eine sichere Diagnose eine invasive Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese (Mutterkuchen- oder Fruchtwasserpunktion) erforderlich.

Derzeit werden die Untersuchungskosten noch nicht von den Krankenkassen übernommen.